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Riester Rente, zulagenberechtigte Personen
Zu den zulagenberechtigten Personen gehören:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Nicht erwerbstätige in der Kindererziehungszeit
- In der Alterssicherheit für Landwirte versicherte Landwirte
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Zivildienstleistende
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialverscherungsgesetz versichert sind
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese pflichtversichert waren
- Amtsträger
- Beamte und Richter
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