Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung

 


Riester Rente, zulagenberechtigte Personen


    Zu den zulagenberechtigten Personen gehören:
  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Nicht erwerbstätige in der Kindererziehungszeit
  • In der Alterssicherheit für Landwirte versicherte Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Zivildienstleistende
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften
  • Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
  • Seelotsen
  • Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialverscherungsgesetz versichert sind
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese pflichtversichert waren
  • Amtsträger
  • Beamte und Richter


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