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Das Konzept der Rürup Rente
Die Rürup Rente wird vom Staat zwar nicht mit direkten Zuschüssen subventioniert, aber sie bietet erhebliche Steuervorteile.
So besteht die Möglichkeit für die Versicherungsnehmer die jährlichen Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen und diese von der Steuer abzusetzen. Dabei gilt für Ledige ein jährlicher Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ehepaare ist ein Betrag bis 40.000 Euro zulässig.
Im Versicherungsjahr 2005 können von diesen Höchstbeträgen 60% steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2006 62% und 2007 bereits 64%. Jedes Jahr erhöht sich der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann schrittweise um zwei Prozent bis 2025 100% erreicht werden.
In der nachfolgenden Tabelle ist der schrittweise Verlauf des Sonderausgabenabzuges nochmals dargestellt für die Einzahlung des jährlichen Höchstbetrages von 20.000 Euro.
| Jahr |
% |
Betrag in Euro |
| 2005 |
60% |
12.000 Euro |
| 2006 |
62% |
12.400 Euro |
| 2007 |
64% |
12.800 Euro |
| 2009 |
68% |
13.600 Euro |
| 2010 |
70% |
14.000 Euro |
| ... |
... |
... |
| 2025 |
100% |
20.000 Euro |
In der Ansparphase können somit hohe Steuererleichterungen realisiert werden. Erst in der Auszahlungsphase werden die Renten besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Die Besteuerung der Rürup Rente erfolgt analog zur Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung, um auch wieder hier eventuellen Ungleichheiten vorzubeugen.
Im ersten Rentenjahr 2005 werden nur 50% der Rente besteuert. Dieser Anteil erhöht sich bis zum Jahr 2022 jährlich um zwei Prozent. Von 2022 bis zum Jahr 2040 erhöht sich der Anteil der zu versteuernden Rente um jährlich ein Prozent:
| Jahr: Beginn der Rente |
Anteil der Besteuerung |
| 2005 |
50% |
| 2006 |
52% |
| 2007 |
54% |
| 2008 |
56% |
| ... |
% |
| 2022 |
82% |
| 2023 |
83% |
| 2040 |
100% |
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