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Rentenversicherung
Die
private Rentenversicherung
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Was ist die Rürup Rente?
Bei der Rürup Rente (offiziell als private Basisrente bezeichnet), die nach dem Ökonom Bert Rürup benannt wurde, handelt es sich um eine staatlich subventionierte Form der privaten Altersvorsorge. Diese Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge ist seit Jahresbeginn 2005 möglich und bildet zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungswerken die erste Schicht des 3-Schichten-Modells zur Altersvorsorge. Die zweite Schicht bilden staatlich geförderte Maßnahmen zur Altersvorsorge wie die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung. Die dritte Schicht schließlich besteht aus privaten Kapitalanlagen, wie Investmentfonds, Aktien, Privaten Rentenversicherungen oder sonstigen Sparguthaben. Die Rürup Rente wurde bereits 2005 eingeführt als ein Modell zur privaten Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Aber auch für Arbeitnehmer ist das Konzept der Rürup Rente interessant. Grundlegend bei der Rürup Rente ist, dass sie den gleichen Prinzipien unterliegt wie die gesetzliche Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Anlagen nicht beleihbar, nicht verpfändbar und nicht vererbbar sind. Außerdem können die Anlagen nicht kapitalisiert werden und im Todesfall des Versicherungsnehmers verfallen die gesamten Einzahlungen. Dies kann allerdings durch eine entsprechende Zusatzversicherung vermieden werden, so dass die getätigten Beitragzahlungen an die Hinterbliebenen übergehen. Im Gegensatz zur Riester Rente oder anderen Formen der privaten Altersvorsorge wird die Rürup Rente ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt, was viele als einen der Nachteile sehen. Es besteht also kein Kapitalwahlrecht. Damit soll sichergestellt werden, dass die angesparten Beiträge auch tatsächlich zur Altersvorsorge genutzt werden. Außerdem sind die Einzahlungen vor Konkurs und Pfändung geschützt was zu den Vorteilen dieses Altersvorsorge zählt. Die Rürup Rente kann erst ab einem Alter von 60 Jahren ausgezahlt werden. Ein vorherige Rentenauszahlung ist nicht zulässig. Das Konzept der Rürup Rente folgt den gleichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung, um eventuelle Ungerechtigkeiten zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und Rürup Rente zu vermeiden. Bei der Rürup Rente handelt es sich allerdings um eine private Rentenversicherung, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert. Im Gegensatz hierzu basiert die gesetzliche Rentenversicherung auf dem sogenannten Umlageverfahren. Interessiert an Vergleichen zur Rürup-Rente, dann klicken Sie hier: ![]() |