Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung

 


Das Konzept der Riester Rente


Der Abschluss eines Riester Vertrages ist freiwillig und kann als betriebliche oder private Altersvorsorge abgeschlossen werden.

Während der Ansparphasen werden die Einzahlungen in förderfähige Sparformen angelegt, die durch die Rendite, das angesparte Kapital vermehren. Zusätzlich subventioniert der Staat die Riester Rente durch Altersvorsorgezulagen. Diese Altersvorsorgezulagen müssen allerdings vom Versicherungsnehmer extra beantragt werden und diese werden auch nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen bewilligt. Diese Sparformen müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert werden. Um als solche zertifiziert zu werden, müssen die Sparformen bestimmte Vorraussetzungen erfüllen: Zertifizierungsvoraussetzungen:
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase muss mindestes die Summe der Einzahlungen garantiert werden plus einer zusätzlich erwirtschafteten Verzinsung
  • Rentenleistungen Leistungen dürfen erst ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und zwar in Form einer lebenslangen Rente
  • Ein vierteljähriges Kündigungsrecht bzw. Ruhestellungsmöglichkeit muss vorhanden sein
  • Abschluss- und Vertriebeskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden
  • Der Anbieter hat eine Informationspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer was Kosten und Vermögen des Riester Vertrages betrifft
  • Seit 2006 erhalten Frauen und Männer bei Einzahlungen in gleicher Höhe die gleichen Leistungen (Unisex-Tarife)
Die Förderung der Riester Rente durch den Staat geschieht auf zwei Ebenen. Einmal durch staatliche Zulagen und durch den Sonderausgabenabzug.

1. Zulagen vom Staat

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Höhe der Grundzulage für das erste Jahr in der Ansparphase beträgt für Ledige 38 Euro, für ein verheiratetes Ehepaar 76 Euro und pro Kind 46 Euro. In den folgenden Jahren erhöhen sich diese Beträge, wobei die Grundzulage eines Ehepaars immer genau dass Doppelte der Grundzulage eines Ledigen ist. Auch während der Kindererziehungszeiten, Erziehung eines Kindes bis zum dritten Lebensjahr, ist diese Person zulagenberechtigt. Verfügt diese Person über kein Einkommen, muss sie den jährlichen Sockelbetrag von 60 Euro entrichten.

In der folgenden Tabelle sind die Höhe der Grundzulagen für Ledige, Ehepaare und pro Kind bis 2008 aufgeführt.

Zulage pro JahrGrundzulage LedigeGrundzulage Ehepaarepro Kind
2002/200338 Euro76 €46 Euro
2004/200576 Euro152 €92 Euro
2006/2007114 Euro228€138 Euro
ab 2008154 Euro308€185 Euro *
* bei Geburt ab 2008 beträgt die Förderung 300 Euro

Mit dieser Zulagenförderung ist die Riester Rente ein besonders interessantes Altersvorsorgeprodukt für Familien mit Kindern, da sich die Zulagen pro Kind erhöhen. Auch für Familien mit niedrigem Einkommen ist die Riester Rente eine attraktive Alternative, da die Grundzulagen schon bei einer relativ geringen Einzahlung gewährt werden.

Um die volle Höhe der Grundzulagen zu erreichen, müssen die Einzahlungen in den Riester Vertrag eine bestimmte Höhe erreichen, dürfen aber einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Welche Höhe diese Beträge haben, lässt sich aus der folgenden Tabelle entnehmen:

Jahr Mindesthöhe in % vom Vorjahresbruttoeinkommen maximal
2002/2003 1% 525 Euro
ab 2004 2% 1050 Euro
ab 2006 3% 1575 Euro
ab 2008 4% 2100 Euro


Erreichen die Einzahlungen nicht diese gefordertre Höhe, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Werden beispielsweise nur 70% des Eigenbetrages eingezahlt, werden auch nur 70% der Zulagen gewährt. Der Mindestbeitrag (Sockelbeitrag), der jährlich entrichtet werden muss, um die staatliche Förderung der Riester Rente zu erhalten, beträgt seit 2005 60 Euro.

2. Der Sonderausgabenabzug

Faktisch gibt es keine doppelte Förderung der Riester Rente, denn von der Steuerersparnis, die sich durch die erhöhten Ausgaben für die Riester Rente ergibt, werden die Ansprüche auf die Zulagen abgezogen. Positive Effekte ergeben sich also entweder aus der Zulagenförderung oder durch Steuervorteile, je nachdem was für den Einzelnen mehr Vorteile bietet.

Eine Übersicht über die Sonderausgaben, die sich als absetzbare Altersvorsorgebeiträge anrechnen lassen, finden Sie in der folgenden Tabelle:

Jahr maximaler Sonderausgabenabzug
2002/2003 525 Euro
2004/2005 1.050 Euro
2006/2007 1.575 Euro
ab 2008 2.100 Euro


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