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Riester Rente Nicht zulagenberechtigte Personen
Die folgenden Personenkreise sind nicht zulagenberechtigt, d.h. eine Altersvorsorge mit der Riester Rente kommt für diese nicht in Frage:
- Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Altersrentner
- Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung
Hier bleiben als Alternativen z.B. die Rürup-Rente oder verschiedenen Private Rentenversicherungen, Vergleiche zu diesen Produkten können Sie hier anfordern:
Rürup-Rente Vergleich
Private Rentenversicherung Vergleich
Englische Rentenversicherung Vergleich
Fondsgebundene Rentenversicherung Vergleich
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