Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung

 


Riester Rente Nicht zulagenberechtigte Personen

Die folgenden Personenkreise sind nicht zulagenberechtigt, d.h. eine Altersvorsorge mit der Riester Rente kommt für diese nicht in Frage:
  • Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Altersrentner
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung
Hier bleiben als Alternativen z.B. die Rürup-Rente oder verschiedenen Private Rentenversicherungen, Vergleiche zu diesen Produkten können Sie hier anfordern:

Rürup-Rente Vergleich
Private Rentenversicherung Vergleich
Englische Rentenversicherung Vergleich
Fondsgebundene Rentenversicherung Vergleich